Welche Voraussetzungen bestehen, damit ich ein Projekt einreichen kann?
Grundsätzlich unterstützt der Verein Innovationen, die als Innovationsprojekte definiert und vereinbart werden.
Was ist eine Innovation?
Der Begriff Innovation wird häufig auf technische Neuerungen beschränkt.
Der Verein Innovation für nachhaltige Landwirtschaft verwendet jedoch ein breiteres Verständnis.
Als Innovation gilt jede erfolgreiche Einführung einer Idee oder Erfindung, die erfolgreich in der Praxis, im Markt oder in der Gesellschaft umgesetzt wird und ein konkretes Problem löst[1]. Eine Innovation kann dabei neu für einen bestimmten Markt oder weltweit neu sein[2]. Zudem kann eine Innovation entweder aus einer einzigen Änderung oder mehreren kleinen, schrittweisen Anpassungen bestehen[3].
Grundsätzlich werden vier Arten von Innovationen unterschieden[4]:
- Produktinnovationen: neuartige oder verbesserte und vermarktungsfähige Produkte oder Dienstleistungen
- Prozessinnovationen: Neuerungen oder Verbesserungen in Produktions- oder Vertriebsmethoden
- Marketinginnovationen: neue Marketingmethoden
- Organisatorische Innovationen: neue Praktiken und Organisationsformen
Schliesslich können Innovationen zudem unterschiedlich entstehen. Bottom-up-Innovationen gehen von einzelnen Personen oder Betrieben aus. Top-down-Innovationen entstehen meist in institutionellen Projekten[5].
Welche Arten von Innovationen unterstützt der Verein?
Der Verein unterstützt Innovationsprojekte aller genannten Arten: Produktinnovationen, Prozessinnovationen, Marketinginnovationen und organisatorische Innovationen.
Auch Innovationen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, können berücksichtigt werden.
Unterstützt werden Innovationen, die neu für einen Markt (z. B. den Schweizer Markt) oder neu für die Welt sind. Innovationen, die lediglich neu für einen einzelnen Betrieb sind, werden nicht unterstützt. Der Fokus des Vereins liegt auf Bottom-up-Innovationen in landwirtschaftlichen Betrieben sowie auf Innovationstransferprojekten, bei denen bestehende Ansätze erstmals in der Praxis umgesetzt werden.
Ein zentrales Kriterium für die Projektunterstützung ist die Nachhaltigkeit der Innovation und ihr Beitrag zu einer nachhaltigeren Land- und Ernährungswirtschaft.
Die vom Verein verwendete Definition von Nachhaltigkeit findest du hier.
[1] BLW, Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2017–2020 (BLW, 2016), 68, https://www.ressortforschung.admin.ch/dam/rsf/de/dokumente/dokumentation/publikationen/forschungskonzepte-2017-2020/04-forschungskonzept-land-und-ernaehrungswirtschaft-2017-2020-d.pdf.download.pdf/04_Forschungskonzept_Land_und_Ernaehrungswirtschaft_2017-2020_d.pdf.
[2] OECD und Eurostat, Oslo Manual: Guidelines for Collecting and Interpreting Innovation Data, 3. Aufl., The Measurement of Scientific and Technological Activities (OECD Publishing, 2005), 46, https://doi.org/10.1787/9789264013100-en.
[3] OECD, Agricultural Innovation Systems: A Framework for Analysing the Role of the Government (OECD Publishing, 2013), 12, https://doi.org/10.1787/9789264200593-en.
[4] OECD, Agricultural Innovation Systems, 12; zitiert in: Michael Hartmann, Ein Mittel zum Zweck – die Rolle von Innovationen und ihre Bedeutung für die Land- und Ernährungswirtschaft der Schweiz (Bundesamt für Landwirtschaft BLW – Fachbereich Internationales, Nachhaltige Entwicklung, Ernährungssysteme, 2017), 18, https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=agr-004%3A2017%3A0%3A%3A21.
[5] Gerard H. Gaynor, „Innovation: top down or bottom up“, IEEE Engineering Management Review 41, Nr. 3 (2013): 5–6, https://doi.org/10.1109/EMR.2013.2274676.